Compliance

Schutz vor Wirtschaftskriminalität - helfen Sie mit!

Jedes zweite deutsche Unternehmen ist von Wirtschaftskriminalität bedroht. Gerade in jüngster Vergangenheit ist eine Reihe von Fällen in der Öffentlichkeit bekannt geworden.

Die Commerzbank-Gruppe trifft umfassende Vorkehrungen, damit Kunden und Mitarbeiter nicht Opfer oder Teil betrügerischer Handlungen werden oder Produkte und Prozesse für betrügerische Handlungen missbraucht werden.

Wir bekennen uns mit unseren Unternehmenswerten zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander und mit unseren Kunden. Wir setzen uns daher in allen Bereichen mit Nachdruck für die präventive Betrugsbekämpfung ein. Dies bedeutet, offen für Hinweise zu sein und Kunden, Mitarbeitern und Dritten die Möglichkeit zu geben, uns auf mögliches betrügerisches Verhalten aufmerksam zu machen.

Online Hinweise geben

Untersuchungen zeigen, dass häufig Hinweise Dritter zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen führen. Auch die Commerzbank-Gruppe setzt seit Jahren auf bewährte Melde- und Kontaktwege, zum Beispiel über die Compliance- oder Revisionsabteilungen. Zusätzlich haben wir ein System eingerichtet, über das uns Kunden, Mitarbeiter und Dritte jederzeit auch online Hinweise geben können. Hierbei handelt es sich um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System).

Wer über dieses System einen Hinweis geben möchte, kann entscheiden, ob er dies namentlich oder ohne Nennung des Namens machen möchte. Da wir die offene Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Dritten suchen, möchten wir Sie ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Bitte legen Sie sich außerdem ein Postfach im System an für den Fall möglicher Rückfragen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln.

Das System dient ausschließlich dazu, auf vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen in der Bank aufmerksam zu machen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen.

Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Compliance- und Revisionsabteilungen sowie andere Ansprechpartner Ihres Vertrauens direkt anzusprechen.

Reklamationen

Allgemeine Grundsätze

Die Commerzbank AG Niederlassung Paris hat ein Reklamationsmanagementsystem eingerichtet, um die Reklamationen ihrer Kunden effizient, transparent und einheitlich gemäß den geltenden Vorschriften zu bearbeiten.

Eine Reklamation ist kostenlos und kann (in Französisch oder (ii) in einer der Amtssprachen der Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wurde, erfolgen.

Definition einer Reklamation

Eine Reklamation ist der Ausdruck der Unzufriedenheit eines identifizierten Kunden mit den von der Niederlassung oder der Gruppe erbrachten Dienstleistungen.

Eine Reklamation kann schriftlich (E-Mail, Brief, Website, Social Media) oder mündlich (bei einem Meeting, Telefonanruf) erfolgen. Im Fall einer mündlichen Reklamation in diesem Fall muss ihr ein nachvollziehbares Transkript folgen, muss diese im Nachgang schriftlich dokumentiert werden, damit sie wie eine schriftliche Reklamation behandelt werden kann.

Das Ersuchen um Informationen, Beratung, Klarstellung oder Dienstleistung gelten nicht als Reklamationen. Diese Situationen können trotz der vom Kunden wahrgenommenen Unzufriedenheit keine Reklamation an der ersten Rezeption darstellen. Sie könnten jedoch Anlass zu einer förmlichen Reklamation geben, wenn sie nicht rechtzeitig und zufriedenstellend behandelt werden.

Jede Reklamation eines Kunden wird schriftlich in angemessener Zeit beantwortet.

Bearbeitung von Reklamationen

Die Reklamation kann schriftlich per Post, Telefon oder E-Mail erfolgen. Postalische Beschwerden richten Sie bitte an:

COMMERZBANK AG
Succursale de Paris
44-48 rue de Châteaudun
F-75009 Paris

Reklamationen, die per E-Mail eingereicht werden, sollten an die üblichen Kontakte gesendet werden.

Telefonische Reklamationen werden im Anschluss schriftlich dokumentiert.

Bearbeitungsdauer

Die Filiale in Paris wird den Eingang der Beschwerde innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen bestätigen und wird innerhalb von maximal zwei (2) Monaten antworten.

Im Fall einer Beschwerde im Zusammenhang mit einer Zahlungsdienstleistung wird die Filiale Paris innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde antworten, außer in außergewöhnlichen Situationen, in denen die Antwort spätestens innerhalb von fünfunddreißig (35) Arbeitstagen erfolgt.

Falls der Beschwerdeeinreicher mit der Antwort nicht zufrieden ist oder wenn er/sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der ersten schriftlichen Beschwerde eine Antwort erhalten, kann er/sie sich kostenlos an einen Ombudsmann wenden.

Vermittlung über die Autorité des Marchés Financiers

Der Beschwerdeführer kann den Ombudsmann der Autorité des Marchés financiers (AMF) kontaktieren für Streitigkeiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen (Finanzinstrumente, Wertpapierdienstleistungen, Krypto-Assets und verwandte Dienstleistungen), entweder per elektronischem Formular auf der Website der AMF Demande de médiation | AMF oder per Post (Médiateur de l’AMF - 17 place de la Bourse - 75082 Paris Cedex 2).

Vermittlung über die Banque de France oder die Fédération Bancaire Française

Der Beschwerdeführer kann den Ombudsmann der Banque de France kontaktieren für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Zahlungen, Krediten und Garantien, auf elektronischem Wege ausschließlich zugänglich auf der Website des Ombudsmanns Banque de France, Saisir la médiation du crédit | Banque de France.

Der Beschwerdeführer kann auch den Ombudsmann der Fédération Bancaire Française (FBF) informieren, entweder durch elektronisches Formular, das auf der Website des FBF Ombudsmanns verfügbar ist Mediateur FBF - Accueil oder per Post (Médiateur de la FBF - CS 151 - 75 422 PARIS).